AVAS Förderung bei Kona Elektro sehr spannend...

Am 08.12.2021 kam nun tatsächlich der Bescheid auf meinen Widerspruch!

Bearbeitungszeit 12 Monate !!!

In dem Bescheid wird der Sachverhalt erneut anders dargestellt.

Jetzt ist mir auch klar, warum 50% der Käufer des Kona Modell 2020 die AVAS Förderung erhalten haben und die andere Hälfte nicht.

Bei so viel "Bürokratie-Wahnsinn" verliert man leicht den Überblick...

Ein weiteres Beispiel, wie wir aktuell in Deutschland arbeiten und international zur "Lachnummer" werden! Sehr, sehr schade...


Meinen BAFA Förderantrag hatte ich am 26.10.2020 gestellt. Zuwendungsbescheid war am 15.12.2020 mit Ablehnung der 100.- € AVAS Förderung.

Widerspruch gegen die AVAS Ablehnung war am 18.12.2020.

Ein schriftlicher Widerspruchsbescheid liegt bis heute 12.08.2021 nicht vor!

 

Der Erwerb eines akustischen Warnsystems ( AVAS ) ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein.


16.08.2021 Hyundai Antwort auf Anfrage 

Sehr geehrter heinzansbach,

Sie teilen uns mit, dass die Zusatzprämie zum AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) vom BAFA nun endgültig abgelehnt wurde. Verständlich, dass Sie sich an uns wenden.

In der Tat bewilligt das Bundesamt seit einiger Zeit die Zusatzprämie für den Hyundai KONA Elektro nicht mehr. Hintergrund ist, dass AVAS Bestandteil der ursprünglichen Typgenehmigung hätte sein müssen, was es nicht war. Eine von uns nachträglich erbrachte geänderte Typgenehmigung wurde vom BAFA im Nachhinein nicht anerkannt. Vor diesem Hintergrund, so leid es uns tut, ist AVAS für Ihren Hyundai KONA Elektro nicht förderfähig.

 


 

Von: heinzansbach
Gesendet: Mittwoch, 11. August 2021 19:26
An: bafa
Betreff: Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

 

Na dann kann ich ja das nervige Gepiepe beim Rückwärtsfahren abklemmen, wenn es nicht Teil der Typgenehmigung war, ohne rechtliche Probleme befürchten zu müssen. 

 

Vielen Dank wenigstens dafür. 

Es grüßt herzlichst
heinzansbach


Wer kam nur auf diese Idee?

Link führt direkt zu Video bei YouTube
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Beim Einlegen des Rückwärtsganges macht der Kona Elektro Töne wie ein Müllfahrzeug, obwohl er Rückfahrwarner und Seitenverkehrswarner an Board hat. Unsere Nachbarn finden dies nicht so toll...



Von: bafa
Gesendet: Mittwoch, 11. August 2021 18:04
An: heinzansbach
Betreff: Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

 

Sehr geehrter heinzansbach,

gerne nehme ich letztmalig zu Ihrer inhaltlichen Frage Stellung:

Unter Nr. 3.4 der Förderrichtlinie werden mehrere Förderbedingungen für die AVAS Förderung genannt.

Im ersten Spiegelstrich ist hierbei die Rede, dass das AVAS entweder typgenehmigt sein muss oder über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen muss.

Der Unterschied zwischen einer Typgenehmigung und einer allgemeinen Betriebserlaubnis besteht im Wesentlichen darin, dass eine Typgenehmigung bei der Homologation eines Fahrzeugs erteilt wird. Es handelt sich hierbei um die behördliche Erlaubnis zur Herstellung und zum Inverkehrbringen des Fahrzeugs. Im Gegensatz dazu wird eine allgemeine Betriebserlaubnis immer dann erteilt, wenn Umbauten an einem KFZ vorgenommen werden, also beispielsweise ein AVAS nachträglich verbaut wird (Nachrüstung).

Sowohl die Nachrüstung eines AVAS wird durch den Umweltbonus gefördert, als auch der Fall, wenn ein AVAS vor der gesetzlichen Einbaupflicht in einem Fahrzeug serienmäßig verbaut und homologiert wurde.

Da die Homologation des VESS von Hyundai erst nach dem Eintreten der gesetzlichen Verpflichtung erfolgt ist, besteht auf Grund des Grundsatzes des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln ein Förderverbot.

Mit freundlichen Grüßen

Referat 421


Von: heinzansbach
Gesendet: Mittwoch, 11. August 2021 16:46
An: Bafa  
Betreff: Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

 

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Bei so viel "deutschem Bürokratie Wahnsinn", will ich doch einen Widerspruchsbescheid, um diesen entsprechend öffentlich machen zu können. 

Es ist nur noch peinlich, was in Deutschland so läuft... 

 

Ergänzung:

Eine allgemeine Betriebserlaubnis liegt ja wohl für das AVAS meines Fahrzeuges vor, sonst dürfte ich mein Fahrzeug im öffentlichen Raum gar nicht benutzen. 

Unter 3.4 steht oder somit können Ihre Ausführungen nur bedingt richtig sein! 

 

3.4 Voraussetzungen an die Förderung des AVAS – Eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das AVAS muss erteilt worden oder es muss Teil der Typgenehmigung sein

Es grüßt herzlichst
heinzansbach

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Bafa schrieb am Mi., 11. Aug. 2021, 14:04:

 

Sehr geehrter Herr Schienagel,

vielen Dank für die Übersendung der Stellungnahme Ihres Autohauses.

Die Darstellung Ihres Autohauses ist jedoch nur bedingt korrekt:

Bei der Fahrzeuglistung des Basismodells Hyundai Kona DAB+  am 11.03.2020 hat der Hersteller gegenüber dem BAFA erklärt, dass das AVAS im Sinne des  Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 förderfähig sei.

Auf Grundlage dieser Erklärung Hyundais erfolgte die Listung des Fahrzeugs mit der Angabe, dass das AVAS serienmäßig und förderfähig sei.

Am 20. Mai 2021 musste Hyundai im Rahmen eines Gesprächs mit dem BAFA jedoch einräumen, dass die Homologation des akustischen Warnsignals VESS, dem AVAS der Hyundai-Fahrzeuge, erst nach der gesetzlichen Verpflichtung erfolgt ist. Die abgegebene Erklärung des Herstellers zum Zeitpunkt der Fahrzeuglistung war damit offensichtlich falsch. Eine Förderfähigkeit für ein VESS/AVAS des Herstellers Hyundai lag zu keinem Zeitpunkt vor.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller durch die Verwaltung ist das BAFA angehalten, alle zu Unrecht bewilligten und ausgekehrten Förderungen mit Zinsbescheid zurückzufordern. Insofern sollten Sie dankbar sein, dass Ihnen durch die Falschangabe Hyundais bei der Fahrzeuglistung kein Schaden in Form einer Zinsforderung entsteht.
Ich bitte um Verständnis, dass vor diesem Hintergrund der beschriebenen Sachlage eine AVAS-Förderung nicht in Betracht kommt.

Um einen Widerspruchsbescheid zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, Ihren Widerspruch zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Referat 421

- Umweltbonus – Elektromobilität 

 

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Von: heinzansbach
Gesendet: Samstag, 24. Juli 2021 13:40
An: bafa
Betreff: BESCHWERDE Bearbeitungszeit: FEMS 60053010 Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen Förderantrag habe ich am 26.10.2020 eingereicht.

Am 15.12.2020 wurde dem Antrag teilweise statt gegeben.

Dem Widerspruch gegen die AVAS Ablehnung habe ich am 18.12.2020 eingereicht.

Dieser ist bis heute nicht erledigt.

Dies sind über 7 Monate !!! Seit Antragstellung 9 Monate !!!

Wenn dies der Anspruch für deutsche Behörden ist, braucht man sich nicht wundern, warum wir nichts mehr auf „auf die Kette bekommen“ !

Beispiele:

https://91522-ansbach.jimdofree.com/beh%C3%B6rdeng%C3%A4nge/

https://91522-ansbach.jimdofree.com/elektromobilit%C3%A4t/

 

Über meine Erfahrungen mit dem Fahrzeug habe ich eine eigene Internetseite erstellt, die für den einen, oder anderen Nutzer hilfreich sein kann.

https://hyundai-kona-elektro.jimdofree.com/

Für den Hyundai Kona Elektro gibt es bei Facebook eine Gruppe mit aktuell 3.348 Mitgliedern.

https://www.facebook.com/groups/779359878908931

Dort wird beschrieben, dass offensichtlich für dieses Fahrzeug die Bewilligung, bzw. Ablehnung des AVAS Zuschusses völlig willkürlich ist.

Ca. 50% bekommen den Zuschuß, bei der anderen Hälfte wurde dies abgelehnt, für das gleiche Fahrzeug wohlgemerkt.

Zumal das Fahrzeug bei Rückwärtsfahren klingt wie ein „Müllfahrzeug“. Mehr Sicherheit geht ja wohl nicht!!!

Entweder ist die Regelung völlig „bescheuert“, viel zu kompliziert, oder die Behörde überfordert.

Alles für die Umsetzung der der Verkehrswende in umweltfreundliche Technik, nicht hilfreich!

 

Wie ja leider die Zustände an den deutschen Ladesäulen-Chaos ebenfalls beweist. Einfach und günstig geht anders…

Warum Tesla so etwas ohne Förderung und gegen alle Widerstände als „Startup“ geschafft hat, sollte allen Verantwortlichen zu Denken geben!


Es grüßt herzlichst

heinzansbach

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Von: bafa
Gesendet: Montag, 8. März 2021 13:46
An: heinzansbach
Betreff: Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

Sehr geehrter Antragsteller,

der Vorgang wird heute abgegeben ans Rechtsreferat.

Die Bearbeitungszeit nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Referat 422

Elektromobilität - Umweltbonus

 

Von: ELEKTROMOBILITAET
Gesendet: Montag, 8. März 2021 13:41
An: heinzansbach
Betreff: Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

Sehr geehrter  Antragsteller,

Ihr Vorgang liegt in der Widerspruchsabteilung

Ihr Vorgang wurde noch nicht bearbeitet. 100,- Euro

Wir haben viel zu tun und geben uns die größte Mühe dem Antragsteller gerecht zu werden.

Es tut uns sehr leid , dass die Bearbeitung so lange dauert.  Aber Sie müssen sich gedulden.

Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung auf dem Postweg. Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet.

Nehmen Sie bitte Abstand von Emails. Wir können diese Fluten nicht mehr zeitnah bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Referat 422

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 Von: heinzansbach
Gesendet: Freitag, 5. März 2021 15:33
An: bafa  
Betreff: Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meinen Widerspruch vom 18.12.2020 gegen den Bescheid vom 15.12.2020 habe ich außer einer automatischen Eingangsbestätigung keine Rückmeldung erhalten.

 

Es grüßt herzlichst
heinzansbach

 

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Von: heinzansbach
Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 20:16
An: bafa
Betreff: Widerspruch gegen die Streichung des AVAS Zuschusses

Widerspruch gegen den Bescheid vom 15.12.2020

Aktenzeichen: FEMS XXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Streichung des beantragten Zuschusses für das AVAS System ein.

Der Widerspruch richtet sich ausschließlich gegen die Nichtgewährung des Zuschusses von 100 Euro.

Entgegen Ihres Bescheides bin ich folgender Auffassung:

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25. Juni 2020 besagt:

3.4 Voraussetzungen an die Förderung des AVAS – Eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das AVAS muss erteilt worden oder es muss Teil der Typgenehmigung sein. – Es muss den Anforderungen der UN-Regelung Nummer 138, Änderungsserie 01, über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung geräuscharmer Straßenfahrzeuge hinsichtlich ihrer

verringerten Hörbarkeit bzw. der Verordnung (EU) Nr. 2017/1576 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in

Bezug auf die Anforderungen an das Akustische Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) für die EUTypgenehmigung von Fahrzeugen entsprechen

Mein Fahrzeug Hyundai Kona Elektro MJ 20(150KW) Premium mit der Fahrgestell Nr.: XXXXXXX aus CZ entspricht in vollem Umfang der geforderten Richtlinie,

das AVAS ist auch nicht abschaltbar.

Nach Auskunft des Herstellers Hyundai sollen dem BAFA die entsprechenden Unterlagen zur Typgenehmigung seit dem 26. Oktober 2020 vorliegen. Insofern kann es hier zu einer zeitlichen Überschneidung mit der Bearbeitung meines Antrags gekommen sein

Eine E-Mail der Fa. Hyundai, die diesen Sachverhalt für das gleiche Fahrzeug ausdrücklich bestätigt, ist als Anlage beigefügt.

Die AVAS Prämie ist somit nachzuzahlen

Ich bitte Sie, die Angelegenheit unter Berücksichtigung genannter Punkte erneut zu prüfen.

Antwort auf Anfrage bei Hyundai Deutschland:

Sehr geehrter heinzansbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass der BAFA-Antrag zur Förderung des AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) abgelehnt wurde, tut uns sehr leid. Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen:

Ihr Hyundai KONA Elektro des Modelljahres 2020, mit der Fahrzeug-Ident.-Nummer XXXXXXXX, dessen Basismodell der Hyundai KONA Elektro DAB+ ist, verfügt über das AVAS Fußgängerwarnsystem. In der aktualisierten Typgenehmigung wird die Richtlinienkonformität bestätigt, so dass die zusätzliche Fördersumme in Höhe von EUR 100,00 in Anspruch genommen werden kann.

Die entsprechenden Unterlagen zur Typgenehmigung liegen dem BAFA seit dem 26. Oktober 2020 vor. Insofern kann es hier zu einer zeitlichen Überschneidung mit Ihrem Antrag gekommen sein. Bitte machen Sie die Prämie geltend und legen dieses Schreiben Ihrem Widerspruch bei. Gerne stehen unsere Ansprechpartner in der Fachabteilung dem BAFA für Rückfragen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem Hyundai KONA Elektro. Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!

 

Es grüßt herzlichst
heinzansbach


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